Allgemeine Informationen zur Kinderbetreuung während Corona

Liebe Eltern!

Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)

Eltern und sonstige Dritte dürfen das Gelände der Kinderbetreuungseinrichtung mit Ausnahme der Abgabe oder Abholung von Kindern nur betreten, wenn sie einen negativen Testnachweis odrer Impf- bzw. Genesungsnachweis vorlegen. Der Testnachweis kann durch Vornahme eines Selbsattests unter Aufsciht in der Kinderbetreuungseinrichtung erbracht werden.

Ihr Kita Team