© Frau Bauer
Die Entscheidung über die Aufnahme eins Kindes erfolgt durch den Träger, der die Entscheidung an die Kindertagesstätten Leitung delegieren kann. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf der Grundlage eines Aufnahmegespräches mit den Eltern.
Anmeldungen im laufenden Kindergartenjahr sind möglich und können berücksichtigt werden, sofern Plätze frei sind.
Aufnahmezusagen versendet der Kindergarten an die Eltern, wenn bekant ist wieviele Kinder den Kindergarten verlassen. Die Eltern werden gebeten, innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu antworten, ob sie den Kindergartenplatz in Anspruch nehmen wollen. Der Träger schließt mit den Eltern einen Betreuungsvertrag.
Der Betreuungsvertrag wird für ein Kindergartenjahr oder für dessen Restlaufzeit geschlossen. Es verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Kindergartenjahr, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Der Betreuungsvertrag ist für die Eltern mit einer Frist von einem Monat kündbar . Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Bei Übertritt des Kindes in die Schule endet der Betreuungsvertrag zum 31.08. des jeweiligen Kalenderjahres. Der Träger kann den Vertrag mit Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Die Parteien können den Betreuungsvertrag jederzeit einvernehmlich durch einen Auflösungsvertrag beenden