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Autonomie

Kinder sollen sich als Verursacher ihrer Handlungen erleben, sie handeln nicht fremd, sondern selbstgesteuert.

Auftrag

Die Kindertagestätte ist gesetzlich verpflichtet auf „… das Wohl der Kinder zu achten, dass sie in ihrer Entwicklung durch Missbrauch elterlicher Rechte oder eine Vernachlässigung keinen Schaden erleiden. Kinder und Jugendliche sind vor Gefahren zu schützen.“(vgl. §1 Abs.3 Nr. SGB VIII) Der §8a SGB VIII konkretisiert diesen allgemeinen staatlichen Schutzauftrag und verdeutlicht die Verantwortlichkeit der Kindertagestätten.

Abmeldung bei Krankheit

Bitte geben Sie und Bescheid wenn ihr Kind nicht in die Einrichtung kommt

Abholzeiten

Um 12:30 Uhr können die Kinder das erste Mal abgeholt werden. 

Abholvereinbarungen

Die Kinder sollten grundsätzlich von den Eltern oder den im Vertrag angegebenen abholberechtigten Personen abgeholt werden. Sollte es davon abweichen geben Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid.

Allergien

Bitte informieren Sie das Personal wenn ihr Kind Allergien hat.

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht ist im Kindergartengesetz verankert und wird vertraglich zwischen Träger und Personal festgelegt. Die Aufsichtspflicht für ihr Kind beginnt ab dem Zeitpunkt der Übergabe an das Krippenpersonal. Sie endet ab dem Zeitpunkt wenn die Eltern beim Abholen ihr Kind in Empfang nehmen.