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Anmeldung und Annahme

Die Entscheidung über die Aufnahme eins Kindes erfolgt durch den Träger, der die Entscheidung an die Kindertagesstätten Leitung delegieren kann.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf der Grundlage eines Aufnahmegespräches mit den Eltern.

Abmeldung und Kündigung

Der Betreuungsvertrag wird für ein Kindergartenjahr oder für dessen Restlaufzeit geschlossen. Es verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Kindergartenjahr, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Der Betreuungsvertrag ist für die Eltern mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Der Betreuungsvertrag endet zum 31.August nach Vollendung des 3. Lebensjahres. Für die Aufnahme in die Kindergartengruppe unserer Einrichtung muss ein neuer Betreuungsvertrag geschlossen werden.

Der Träger kann den Vertrag mit Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Die Parteien können den Betreuungsvertrag jederzeit einvernehmlich durch einen Auflösungsvertrag beenden.

Autonomie

Kinder sollen sich als Verursacher ihrer Handlungen erleben, sie handeln nicht fremd, sondern selbstgesteuert.

Auftrag

Die Kindertagestätte ist gesetzlich verpflichtet auf „… das Wohl der Kinder zu achten, dass sie in ihrer Entwicklung durch Missbrauch elterlicher Rechte oder eine Vernachlässigung keinen Schaden erleiden. Kinder und Jugendliche sind vor Gefahren zu schützen.“(vgl. §1 Abs.3 Nr. SGB VIII) Der §8a SGB VIII konkretisiert diesen allgemeinen staatlichen Schutzauftrag und verdeutlicht die Verantwortlichkeit der Kindertagestätten.

Abfall

Wir bitten sie auf Nachhaltigkeit auch bei der Verpackung des Vespers zu achten. Abfall möglichst vermeiden.

Bitte geben Sie ihrem Kind so wenig Lebensmittel wie möglich mit Verpackungen mit. Füllen Sie zum Beispiel das Joghurt in eine kleine Dose.

Abmeldung bei Krankheit

Bitte geben Sie und Bescheid wenn ihr Kind nicht in die Einrichtung kommt

Abholzeiten

Um 12:00 Uhr können die Kinder das erste Mal abgeholt werden. Die Zweite Abholzeit am 13.30 Uhr kann flexibel gebucht werden.

Abholvereinbarungen

Die Kinder sollten grundsätzlich von den Eltern oder den im Vertrag angegebenen abholberechtigten Personen abgeholt werden. Sollte es davon abweichen geben Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid.

Allergien

Bitte informieren Sie das Personal wenn ihr Kind Allergien hat.

Attest

Bei der Aufnahme in den Kindergarten ist ein Nachweis über die ärztliche Untersuchung des Kindes zu erbringen, welche nicht älter als 4 Wochen sein darf.

Anzahl der Krippenplätze

Grüne Gruppe mit 12 Plätze für Kinder von 0 - 3 Jahren 

Rote Gruppe mit 12 Plätzen für Kinder von 0 - 3 Jahre

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht ist im Kindergartengesetz verankert und wird vertraglich zwischen Träger und Personal festgelegt. Die Aufsichtspflicht für ihr Kind beginnt ab dem Zeitpunkt der Übergabe an das Krippenpersonal. Sie endet ab dem Zeitpunkt wenn die Eltern beim Abholen ihr Kind in Empfang nehmen. Bei Veranstaltungen und Ausflügen obliegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.