© Frau Bauer
Erkrankte Kinder dürfen den Kindergarten während der Dauer der Krankheit nicht besuchen. Ansteckende Krankheiten sind dem Kindergartenpersonal unverzüglich mitzuteile
Durch das Ausprobieren mit verschiedensten Materialien wie z.B. Wasserfarben, Fingerfarben, Pinsel, Kleber, Schere können die Krippenkinder ihre kreative Seite entdecken und somit ihre Persönlichkeit entdecken.
Die Kindertagesstätte ist verpflichtet auf „ ….. Wohl der Kinder zu achten, dass sie in ihrer Entwicklung durch Missbrauch elterlicher Rechte oder ein Vernachlässigung keinen Schaden erleiden. Kinder und Jugendlichen sind vor Gefahren zu schützen.“
( vgl.§ 1 Abs. 3 Nr.SGB VIII). Der § 8a SGB VIII konkretisiert diesen allgemeinen staatlichen Schutzauftrag und verdeutlicht die Verantwortlichkeit der Kindertagesstätten.