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Inklusion

„Jedes Kind ist anders – und das ist gut so“

Unter Inklusion verstehen wir unsere Gemeinschaft in der Kindertagestätte. Hier soll jeder große und kleine Mensch akzeptiert werden. Er soll gleichberechtigt und selbstbestimmt in unserer Gemeinschaft teilhaben können – unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft, von Religionszugehörigkeit oder Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen.

Wir wollen keine definierte Normalität, die jedes Mitglied unserer Gesellschaft anzustreben oder zu erfüllen hat. Normal ist allein die Tatsache, dass Unterschiede vorhanden sind. Wir fassen diese Unterschiede als Bereicherung auf. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, in allen Lebensbereichen Strukturen zu schaffen, die es Kindern und Erwachsenen ermöglichen, sich barrierefrei darin zu bewegen. So auch im Bereich Bildung. Die inklusive Pädagogik beschreibt einen Ansatz, der im Wesentlichen auf der Wertschätzung der Vielfalt beruht. In einem inklusiven Bildungssystem lernen Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam.

Grundlage des Inklusionskonzeptes ist das Menschenrecht auf Bildung, das in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 allgemein postuliert wurde. Zentrale Bedeutung kommt in dieser Hinsicht auch der Kinderrechts-Konvention von 1989 zu. Somit steht allen das Recht auf Bildung ohne jede Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion, ökonomischen Status, Sprache, Geschlecht, Behinderung etc. zu.

(UNESCO 2005, S. 5).