G

Gesetzliche Grundlagen

Die Kindertagesstätte versteht sich als familienunterstützende Einrichtung. Das Ziel der gesamten Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Kindertagesstätte ist die Förderung der Kinder zu beziehungsfähigen, wertorientierten und schöpferischen Menschen , die ihr Leben selbst gestalten können.

Diese Grundsätze sind in § 1 und § 22 SGB VIII und im KJHG geregelt.

Der Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindertageseinrichtungen und die Grundsätze für die Bildungs- und Erziehungsarbeit in förderfähigen Kindertageseinrichtungen sowie die Bildungs- und Erziehungsziele sind in ART:10 bzw.13 des BayKiBiG festgeschrieben.

Wir arbeiten nach dem Grundsatz des bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKIBIG)

Geburtstag

An diesem Tag steht das Geburtstageskind im Mittelpunkt. Im Morgenkreis wird er als kleines Fest in der Gruppe gefeiert. Wir singen Lieder, gratulieren dem Geburtstagskind und es bekommt ein kleines Geschenk. Es kann für diesen besonderen Tag gerne eine Kleinigkeit wie  Obst und Gemüse mitgebracht werden. Näheres besprechen Sie bitte mit dem Krippenpersonal.

Getränke

In der Kinderkrippe gibt es für die Kinder Wasser und im Wechsel Tee oder Saftschorle. Hierfür hat jedes Kind seinen eigenen Becher mit seinem Namen versehen. Für kleinere Kinder haben wir Lerntrinkbecher.