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Anmeldung und Aufnahme

Die Entscheidung über die Aufnahme eins Kindes erfolgt durch den Träger, der die Entscheidung an die Kindertagesstätten Leitung delegieren kann. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf der Grundlage eines Aufnahmegespräches mit den Eltern. Der jährlich für das neue Kindergartenjahr vorgesehene letzte Anmeldetermin ist Donnerstag vor Ostern. Anmeldungen im laufenden Kindergartenjahr sind möglich und können berücksichtigt werden, sofern Plätze frei sind.

Aufnahmezusagen versendet der Kindergarten in der Woche nach Ostern. Die Eltern werden gebeten, innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu antworten, ob sie den Kindergartenplatz in Anspruch nehmen wollen. Der Träger schließt mit den Eltern einen Betreuungsvertrag.

Abmeldung und Kündigung

Der Betreuungsvertrag wird für ein Kindergartenjahr oder für dessen Restlaufzeit geschlossen. Es verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Kindergartenjahr, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Der Betreuungsvertrag ist für die Eltern mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei Übertritt des Kindes in die Schule endet der Betreuungsvertrag zum 31.08. des jeweiligen Kalenderjahres.

Der Träger kann den Vertrag mit Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Die Parteien können den Betreuungsvertrag jederzeit einvernehmlich durch einen Auflösungsvertrag beenden. Bei Übertritt des Kindes in die Schule endet der Betreuungsvertrag zum 31.08. des jeweiligen Kalenderjahres.

Autonomie

Kinder sollen sich als Verursacher ihrer Handlungen erleben, sie handeln nicht fremd, sondern selbstgesteuert.

Auftrag

Die Kindertagestätte ist gesetzlich verpflichtet auf „… das Wohl der Kinder zu achten, dass sie in ihrer Entwicklung durch Missbrauch elterlicher Rechte oder eine Vernachlässigung keinen Schaden erleiden. Kinder und Jugendliche sind vor Gefahren zu schützen.“(vgl. §1 Abs.3 Nr. SGB VIII) Der §8a SGB VIII konkretisiert diesen allgemeinen staatlichen Schutzauftrag und verdeutlicht die Verantwortlichkeit der Kindertagestätten.

Abfall

Wir bitten sie auf Nachhaltigkeit auch bei der Verpackung des Vespers zu achten. Abfall möglichst vermeiden.