A

Autonomie

Kinder sollen sich als Verursacher ihrer Handlungen erleben, sie handeln nicht fremd, sondern selbstgesteuert.

Auftrag

Die Kindertagestätte ist gesetzlich verpflichtet auf „… das Wohl der Kinder zu achten, dass sie in ihrer Entwicklung durch Missbrauch elterlicher Rechte oder eine Vernachlässigung keinen Schaden erleiden. Kinder und Jugendliche sind vor Gefahren zu schützen.“(vgl. §1 Abs.3 Nr. SGB VIII) Der §8a SGB VIII konkretisiert diesen allgemeinen staatlichen Schutzauftrag und verdeutlicht die Verantwortlichkeit der Kindertagestätten.