Der Schutz der uns anvertrauten Kinder hat für uns oberste Priorität.
Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz, Geborgenheit und eine gesunde Entwicklung.
Unsere Kindertagesstätte ist nach §1 Abs. 3 SGB VIII verpflichtet, auf das Wohl der Kinder zu achten und sie vor Gefährdungen, Vernachlässigung oder Missbrauch zu schützen. Der §8a SGB VIII konkretisiert diesen Schutzauftrag und beschreibt, wie pädagogische Fachkräfte bei einem Verdacht auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung vorgehen.
Jede Kindertageseinrichtung ist verpflichtet, ein einrichtungsspezifisches Kinderschutzkonzept zu entwickeln und umzusetzen. Dieses Konzept beschreibt verbindlich, wie wir in unserer Kita Kinderschutz verstehen, leben und sichern. Es enthält klare Abläufe für den Umgang mit Verdachtsfällen, beschreibt unsere Haltung im Alltag und legt fest, wie wir Kinder stärken und Beteiligung fördern.
Unsere pädagogischen Fachkräfte sind dafür geschult, aufmerksam hinzuschauen, Beobachtungen zu dokumentieren und sich im Team auszutauschen. Wenn uns etwas Sorge bereitet, suchen wir – soweit möglich – das Gespräch mit den Eltern. Gemeinsam überlegen wir, welche Unterstützung hilfreich sein kann.
Jeder Schritt wird dabei transparent gestaltet, und wir arbeiten eng mit der zuständigen Fachberatungsstelle zusammen.
Kinderschutz ist für uns kein einmaliges Thema, sondern ein fortlaufender Auftrag. Wir achten im Alltag auf sichere Beziehungen, respektvollen Umgang und die Stärkung der Kinder in ihrem Selbstbewusstsein und ihrer Mitbestimmung.