Kinderschutz

Die Kindertagestätte ist gesetzlich verpflichtet auf „… das Wohl der Kinder zu achten, dass sie in ihrer Entwicklung durch Missbrauch elterlicher Rechte oder eine Vernachlässigung keinen Schaden erleiden. Kinder und Jugendliche sind vor Gefahren zu schützen.“(vgl. §1 Abs.3 Nr. SGB VIII) Der §8a SGB VIII konkretisiert diesen allgemeinen staatlichen Schutzauftrag und verdeutlicht die Verantwortlichkeit der Kindertagestätten.

Die pädagogischen Fachkräfte in der Kindertagestätte teilen ihrer Wahrnehmung und Einschätzung bezüglich des betreffenden Kindes den Eltern mit und reflektieren diese gemeinsam. Die Mitarbeiter zeigen Hilfen auf und ermuntern zur Inanspruchnahme dieser. Jeder weitere Verfahrensschritt wird und soll für die Eltern transparent sein.